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BGH: Verantwortlichkeit für rechtswidrige Äußerungen im Internet

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2016/11jusIT 2016, 22 Heft 1 v. 19.2.2016

BGB: § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1

GG: Art 2 Abs 1, Art 5 Abs 1

Zur Beseitigung eines Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung kann der Betroffene den Störer grundsätzlich nicht nur auf Berichtigung, sondern auch auf Löschung bzw Hinwirken auf Löschung rechtswidriger, im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen in Anspruch nehmen.

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