§ 68 AVG
Die Erhebung einer unzulässigen Beschwerde hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides. Die Zurückweisung einer solchen Beschwerde durch das VwG hat lediglich feststellenden Charakter.
VwGH, 12.12.2024, Ra 2024/03/0080
§ 68 AVG
Die Erhebung einer unzulässigen Beschwerde hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides. Die Zurückweisung einer solchen Beschwerde durch das VwG hat lediglich feststellenden Charakter.
VwGH, 12.12.2024, Ra 2024/03/0080