§ 45 VStG
Es besteht keine Bindung an eine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens aus formalen Gründen.
VwGH, 13.12.2024, Ro 2024/03/0006
§ 45 VStG
Es besteht keine Bindung an eine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens aus formalen Gründen.
VwGH, 13.12.2024, Ro 2024/03/0006