§ 65 ASGG, § 204 ZPO, § 228 ZPO
Eine selbständige Klage, mit der die Unwirksamkeit eines in einem sozialgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs über einen Leistungsanspruch geltend gemacht wird, ist keine in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallende Sozialrechtssache.