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Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8048Jus-Extra VwGH-A 2025, 4 Heft 441 v. 27.2.2025

§ 53 FPG, § 11 NAG

Es genügt für eine Subsumtion unter den Tatbestand des § 11 Abs 4 Z 1 NAG nicht, dass eine „Gefährlichkeit [...] nicht auszuschließen“ ist; das gilt umso mehr für die Erfüllung des Einreiseverbotstatbestandes nach § 53 Abs 3 Z 1 FPG, der das – auf einer entsprechenden (positiven) Feststellungsgrundlage beruhende – Vorliegen einer „schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ verlangt.

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