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Betretungs- und Annäherungsverbot.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7454Jus-Extra OGH-Z 2025, 1 Heft 441 v. 27.2.2025

§ 272 ZPO, § 38a SicherheitspolG

Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.

OGH, 27.05.2024, 1 Ob 39/24b

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