§ 272 ZPO, § 38a SicherheitspolG
Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.
OGH, 27.05.2024, 1 Ob 39/24b
§ 272 ZPO, § 38a SicherheitspolG
Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.
OGH, 27.05.2024, 1 Ob 39/24b