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Mitbeteiligte Partei.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8034Jus-Extra VwGH-A 2025, 1 Heft 441 v. 27.2.2025

§ 21 VwGG

Jene Partei, die selbst Revision gegen das angefochtene Erkenntnis erhob, kann nicht Mitbeteiligte im Verfahren über die Revision einer anderen Partei sein.

VwGH, 12.11.2024, Ro 2024/06/0024

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