§ 15 EStG 1988, § 25 EStG 1988, § 82 EStG 1988
Arbeitnehmer erhielten von der deutschen Konzernmutter ihres inländischen Arbeitgebers Stock Options („Arbeitslohn von dritter Seite“). Strittig war die abgabenrechtliche Behandlung der Ausübung der Aktienoptionen, insb in Bezug auf Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.