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Untersuchungsfristen.

5. OGH – Zivilsachen66.03 KBGGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7444Jus-Extra OGH-Z 2024, 38 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 7 Abs 2 Z 2 KBGG, § 7 Abs 3 Z 2 KBGG

Die Regelung des § 7 Abs 3 Z 2 KBGG bezieht sich ausschließlich auf Nachweise von Untersuchungen, die rechtzeitig, dh innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG vorgesehenen Fristen, vorgenommen wurden. Sie ist nicht anwendbar für einen Nachweis einer außerhalb der Frist des § 7 Abs 2 Z 2 KBGG, aber noch vor Ablauf des 18. Lebensmonats des Kindes erfolgten Untersuchung.

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