§ 27 Abs 1 Z 2 EStG 1988, § 93 Abs 2 Z 3 lit a EStG 1988
Im Revisionsfall war strittig, ob von einer Bank angebotene Unterbeteiligungen an bestehenden Kreditverträgen unabhängig von der Risikoposition der Beteiligten als Bankeinlagen iSd § 93 Abs 2 Z 3 lit a erster Satz EStG 1988 einzustufen seien oder als Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.