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E-Scooterfahrer.

5. OGH – Zivilsachen90.01 StVOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7447Jus-Extra OGH-Z 2024, 38 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 88 Abs 1 StVO, § 88 Abs 3 StVO, § 38 Abs 4 StVO

E-Scooter-Fahrern erwächst bei (berechtigter) Benützung der Fahrbahn auf dem freigegebenen Fahrstreifen – unabhängig vom Vorhandensein einer Radfahrerüberfahrt – aus § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn bei Grünlicht der für sie geltenden Lichtsignale, dem das vom einbiegenden Fahrzeuglenker zu beachtende Behinderungs- und Gefährdungsverbot gegenübersteht.

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