Art 135 B-VG
Für die Beurteilung, ob das BVwG in gesetzmäßiger Besetzung entschieden hat, ist allein die bei Einlangen der Beschwerde geltende Geschäftsverteilung dieses Gerichts maßgeblich.
VwGH, 01.07.2024, Ra 2024/20/0347
Art 135 B-VG
Für die Beurteilung, ob das BVwG in gesetzmäßiger Besetzung entschieden hat, ist allein die bei Einlangen der Beschwerde geltende Geschäftsverteilung dieses Gerichts maßgeblich.
VwGH, 01.07.2024, Ra 2024/20/0347