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Maßgeblichkeit der Geschäftsverteilung des BVwG zum Zeitpunkt des Einlangens.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/7998Jus-Extra VwGH-A 2024, 61 Heft 440 v. 30.12.2024

Art 135 B-VG

Für die Beurteilung, ob das BVwG in gesetzmäßiger Besetzung entschieden hat, ist allein die bei Einlangen der Beschwerde geltende Geschäftsverteilung dieses Gerichts maßgeblich.

VwGH, 01.07.2024, Ra 2024/20/0347

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