Art 47 Abs 2 GRC, § 21 Abs 7 BFA-VG, § 3 AsylG 2005, § 7 Abs 2 VfGG
Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Nichtzuerkennung des Asylstatus betreffend einen minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen; keine Beurteilung des Aussageverhaltens (vor dem BFA) anhand des für Minderjährige geltenden Maßstabs.