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Optionsentgelt.

5. OGH – Zivilsachen60.01 BTVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7438Jus-Extra OGH-Z 2024, 37 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 7 BTVG, § 14 BTVG

Das Optionsentgelt ist nach § 7 Abs 1 BTVG zu sichern und diese Sicherungspflicht endet bis zur Sicherung der Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung auch nicht.

OGH, 09.07.2024, 10 Ob 29/24y

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