§ 922 ABGB, § 929 ABGB, § 863 ABGB, § 9 KSchG
Nur beim Kauf vom gewerblichen Kraftfahrzeughändler ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit im Regelfall auch schlüssig zugesichert und überlagert damit einen – nach Maßgabe des § 9 KSchG zulässigen – Gewährleistungsverzicht. Handelt der Verkäufer nicht gewerblich mit Kraftfahrzeugen, kommt eine schlüssige Zusicherung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nur bei besonderen Umständen in Betracht.