§ 480 ABGB, § 863 ABGB
Das Vorliegen einer konkludenten Vereinbarung zur Begründung einer Servitut muss vom Berechtigten behauptet und bewiesen werden.
OGH, 26.04.2024, 4 Ob 75/24v
§ 480 ABGB, § 863 ABGB
Das Vorliegen einer konkludenten Vereinbarung zur Begründung einer Servitut muss vom Berechtigten behauptet und bewiesen werden.
OGH, 26.04.2024, 4 Ob 75/24v