§ 76 Abs 1 AVG
Es ist rechtswidrig, die Partei zur unmittelbaren Begleichung der Sachverständigengebühr zu verpflichten. Wurden der Partei die Kosten des dem Verfahren beigezogenen nichtamtlichen Sachverständigen direkt auferlegt, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem VwG bereits Barauslagen „erwachsen“ sind, weshalb deren Ersatz durch die Partei nicht in Betracht kommt.