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Zuordnung von Abfall zu einer Schlüsselnummer.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/7993Jus-Extra VwGH-A 2024, 59 Heft 439 v. 14.11.2024

§ 6 AWG

Ausgehend davon, dass der Abfall derjenigen Schlüsselnummer zuzuordnen ist, die ihn am besten umschreibt, hat, soweit eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, eine Abwägung stattzufinden, welcher Abfallart (Schlüsselnummer) das Material am ehesten – unter Berücksichtigung von Herkunft sowie stofflichen Eigenschaften (einschließlich möglicher gefahrenrelevanter Eigenschaften) – entspricht.

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