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Mutterschaft

5. OGH – Zivilsachen66.02 GSVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7414Jus-Extra OGH-Z 2024, 34 Heft 439 v. 14.11.2024

§ 82 GSVG

Auf Pflichtleistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft besteht in analoger Anwendung des § 82 Abs 2 Satz 2 GSVG auch dann kein Rechtsanspruch, wenn der Versicherungsfall bereits vor dem Beginn der Versicherung eingetreten ist und eine Anspruchsberechtigung gegenüber einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers besteht, die derjenigen gegenüber einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger gleichwertig ist.

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