§ 57 AVG
Angesichts des Wesens des Mandatsverfahrens als abgekürztes Verfahren muss den Parteien vor Erlassung des Bescheides nicht in jedem Fall Gehör gewährt werden.
VwGH, 23.05.2024, Ra 2022/21/0147
§ 57 AVG
Angesichts des Wesens des Mandatsverfahrens als abgekürztes Verfahren muss den Parteien vor Erlassung des Bescheides nicht in jedem Fall Gehör gewährt werden.
VwGH, 23.05.2024, Ra 2022/21/0147