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Geschäfts- und Betriebsgeheimnis.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7382Jus-Extra OGH-Z 2024, 28 Heft 438 v. 30.9.2024

§ 184 ZPO

Ob bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd § 184 ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.

Rechtswidriges Verhalten fällt aber nicht unter den Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses.

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