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Wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur beim Mantelkauf iZm faktischer Geschäftsführung.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2024/3723Jus-Extra VwGH-F 2024, 24 Heft 438 v. 30.9.2024

§ 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988

Nach den Feststellungen der Außenprüfung sei es bei der Mitbeteiligten es im Jahr 2004 zu einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur, der wirtschaftlichen Struktur und der organisatorischen Struktur gekommen, wodurch der Tatbestand des Mantelkaufs gemäß § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 verwirklicht

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