vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Freiwillige) Niederlassung im Heimatstaat.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/7953Jus-Extra VwGH-A 2024, 48 Heft 438 v. 30.9.2024

§ 7 AsylG 2005

Die festgestellte Dauer des Aufenthaltes im Heimatstaat (hier: 27 Monate) kann ein erhebliches Indiz für eine Niederlassung iSd Art 1 Abschnitt C Z 4 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) darstellen. Der in Rede stehende Tatbestand ist jedoch nur dann erfüllt, wenn die Rückkehr in das betreffende Land und die dort (allenfalls: wieder) erfolgte Niederlassung freiwillig erfolgt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte