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Präventionszweck der Strafe.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7348Jus-Extra OGH-Z 2024, 23 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 86 Abs 1 ZPO, § 220 Abs 1 ZPO

Die Strafe ist unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bestraften auszumessen. Dabei ist zu beachten, dass der mit der Strafe verfolgte Präventionszweck nur erreicht werden kann, wenn sie von ihm als empfindlich wahrgenommen wird.

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