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Eingriff in die Parteienvertretungsbefugnis.

5. OGH – Zivilsachen27.01 RAOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7356Jus-Extra OGH-Z 2024, 24 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 8 RAO

Ein Eingriff in die Befugnis zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung nach § 8 Abs 2 RAO liegt damit nicht nur bei prozessualen Vertretungshandlungen für andere in einem konkreten Verfahren. Vielmehr genügt es, dass einzelne oder auch nur eine einzige Tätigkeit aus dem Gesamtspektrum der den Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeiten gewerbsmäßig ausgeübt wird.

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