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Abgabestelle.

5. OGH – Zivilsachen22.04 ZustGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7354Jus-Extra OGH-Z 2024, 24 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 2 Z 4 ZustG

Voraussetzung für das Vorliegen einer Abgabestelle ist, dass sich der Empfänger dort auch tatsächlich regelmäßig aufhält.

Dies gilt auch bei Zustellvorgängen an Nachsendeadressen.

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