§ 37 Abs 4 AMD-G
Sendungen, die zwar nicht ausschließlich, aber zumindest auch der politischen Information dienen und in diesem Sinne einen politischen Charakter aufweisen, sind als Sendungen zur politischen Information iSd § 37 Abs 4 AMD-G zu qualifizieren.
VwGH, 17.04.2024, Ra 2023/03/0181