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Schenkungswiderruf.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7333Jus-Extra OGH-Z 2024, 21 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 1478 ABGB, § 1487 ABGB, § 1266 ABGB

Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren.

OGH, 28.02.2024, 3 Ob 234/23t

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