§ 1478 ABGB, § 1487 ABGB, § 1266 ABGB
Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren.
OGH, 28.02.2024, 3 Ob 234/23t
§ 1478 ABGB, § 1487 ABGB, § 1266 ABGB
Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren.
OGH, 28.02.2024, 3 Ob 234/23t