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Festsetzung von Baulinien setzt Widmung „Bauland“ voraus.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7932Jus-Extra VwGH-A 2024, 43 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 5 Abs 6 Wr BO

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