§ 176 Abs 2 AußStrG 2005
Die Sicherstellung von Ansprüchen schutzberechtigter Personen kann auch durch eine Nachlassabsonderung bewirkt werden.
OGH, 21.11.2023, 2 Ob 170/23y
§ 176 Abs 2 AußStrG 2005
Die Sicherstellung von Ansprüchen schutzberechtigter Personen kann auch durch eine Nachlassabsonderung bewirkt werden.
OGH, 21.11.2023, 2 Ob 170/23y