§ 62 Abs 1 StVO
Dem Umstand, dass die Inbetriebnahme gelieferter elektronischer Geräte gegebenenfalls Teil der vereinbarten „Lieferung“ ist bzw eine solche durch den Übergeber notwendig ist, kommt bei der Beurteilung
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§ 62 Abs 1 StVO
Dem Umstand, dass die Inbetriebnahme gelieferter elektronischer Geräte gegebenenfalls Teil der vereinbarten „Lieferung“ ist bzw eine solche durch den Übergeber notwendig ist, kommt bei der Beurteilung
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