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Dienstverhältnis „zur Erprobung“.

5. OGH – Zivilsachen60.02 MuttSchGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7363Jus-Extra OGH-Z 2024, 25 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 10a Abs 2 MuttSchG

Nach § 10a Abs 2 MuttSchG kommt es nicht nur darauf an, dass aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere

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