Art 6 Haager Zustellübk
Dem Zustellungszeugnis nach Art 6 Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) kommt keine eigene rechtlich bindende Wirkung oder Wertung zu.
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