vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Parteienbezeichnung.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7349Jus-Extra OGH-Z 2024, 23 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 235 Abs 5 ZPO, § 9 EO

Eine Berichtigung der Parteibezeichnung kann zwar auch noch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgen, allerdings nur dann, wenn eine vor Rechtskraft des Titels bereits unrichtige Bezeichnung der Par

OGH, 31.01.2024, 3 Ob 195/23g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte