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Übertragung an gesetzlichen Erben.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7934Jus-Extra VwGH-A 2024, 44 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 16 Abs 4 lit a Vlbg RPG

Der Ansicht, wonach es für die Anwendung des § 16 Abs 4 lit a Vlbg RPG ausreiche, dass der vormalige Eigentümer, der die Wohnung bereits zu seinen Lebzeiten an einen gesetzlichen Erben übertragen hat, nunmehr verstorben ist, ist nicht zu folgen; die Anwendung dieser Bestimmung erfordert vielmehr auch den durch den Erbfall bewirkten Eigentumserwerb an der betreffenden Wohnung durch den Antragsteller.

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