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Faktische Benützungsordnung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7335Jus-Extra OGH-Z 2024, 21 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 828 ABGB

Eine faktische Benützungsordnung liegt vor, wenn die Miteigentümer die Benützung der gemeinsamen Sache formlos handhaben, ohne dass im Hinblick auf die gelebte Praxis ein Rechtsfolgewille besteht.

OGH, 22.11.2023, 7 Ob 145/23h

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