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Minderjährigkeit – Erstreckung der Staatsbürgerschaft.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7914Jus-Extra VwGH-A 2024, 40 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 17 Abs 1 StbG

Für die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft nach Maßgabe des § 17 Abs 1 StbG ist die Minderjährigkeit des Erstreckungswerbers im Zeitpunkt der Stellung des Erstreckungsantrags maßgeblich; auf eine im Laufe des Verleihungs- bzw Erstreckungsverfahrens eintretende Volljährigkeit kommt es nicht an (der VwGH schließt sich der Rechtsauffassung des VfGH an, vgl VfGH 1.7.2022, E 3398/2021-10 = VfSlg 20.560).

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