vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flugausfall oder Verspätung.

5. OGH – Zivilsachen99.04 EU-FluggastVOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7369Jus-Extra OGH-Z 2024, 26 Heft 437 v. 1.8.2024

Art 9 Abs 1 EU-FluggastVO

Dass nach Art 9 Abs 1 EU-FluggastVO Fluggästen (bei großer Verspätung, Nichtbeförderung oder Annulierung von Flügen) unentgeltlich eine Hotelunterbringung und eine Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung „anzubieten“ sind, bedeutet, dass das Luftfahrtunternehmen diese Leistungen unaufgefordert gewähren muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte