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Ansprüche nach der EU-FluggastVO.

5. OGH – Zivilsachen99.04 EU-FluggastVOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7368Jus-Extra OGH-Z 2024, 26 Heft 437 v. 1.8.2024

Art 9 Abs 1 EU-FluggastVO

Die in Art 9 EU-FluggastVO statuierten Ansprüche sind nach Art 15 Abs 1 EU-FluggastVO zwingendes Recht und dürfen daher durch die Luftfahrtunternehmen in ABB weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.

Der Fluggast muss deshalb für die Leistungen nach Art 9 Abs 1 EU-FluggastVO nicht mit eigenen Mitteln in Vorlage treten.

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