Art 9 Abs 1 EU-FluggastVO
Die in Art 9 EU-FluggastVO statuierten Ansprüche sind nach Art 15 Abs 1 EU-FluggastVO zwingendes Recht und dürfen daher durch die Luftfahrtunternehmen in ABB weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.
Der Fluggast muss deshalb für die Leistungen nach Art 9 Abs 1 EU-FluggastVO nicht mit eigenen Mitteln in Vorlage treten.