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Zeugenpräklusion.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7351Jus-Extra OGH-Z 2024, 24 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 279 ZPO

Die Präklusion der Einvernahme eines nicht vernehmungsfähigen Zeugen gemäß § 279 ZPO erfordert jedenfalls keine Fristsetzung, die die Durchführung von zwei Verhandlungsterminen zur Ausschöpfung von Zwangsmitteln ermöglicht.

OGH, 19.12.2023, 4 Ob 177/23t

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