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Erhaltungspflicht.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7309Jus-Extra OGH-Z 2024, 17 Heft 436 v. 12.6.2024

§ 3 Abs 1 Z 2a MRG

Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen; sie erfasst daher alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage.

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