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Vermögensschaden.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7306Jus-Extra OGH-Z 2024, 17 Heft 436 v. 12.6.2024

§ 1311 ABGB, § 1 AHG

Wird im Amtshaftungsverfahren ein bloßer Vermögensschaden geltend gemacht, ist dieser nur aufgrund einer (vorwerfbaren) Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts, der Übertretung eines Schutzgesetzes nach § 1311 ABGB oder eines sittenwidrigen Verhaltens des Schädigers ersatzfähig.

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