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Gerichtsantrag, Finanzausgleich. Wohnsitz Freizeit-, Wohnsitz Zweit-, Abgaben Gemeinde-, Gebühr, Fremdenverkehr, Verordnungserlassung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung.

2. Verfassungsgerichtshof10 VerfassungsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2024/6841Jus-Extra VfGH 2024, 31 Heft 435 v. 21.5.2024

Art 139 Abs 1 Z 1 B-VG, § 1 Tir FreizeitwohnsitzabgabeG, § 4 Tir FreizeitwohnsitzabgabeG, Tir Freizeitwohnsitz- und LeerstandsabgabeG, Tir AufenthaltsabgabeG 2003, FreizeitwohnsitzabgabeV des Gemeinderates der Gemeinde Innsbruck vom 22.11.2019, FreizeitwohnsitzabgabeV des Gemeinderates der Stadtgemeinde Innsbruck vom 25.10.2022, § 7 Abs 1 VfGG

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