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Einreise in verfolgungssicheren Landesteil.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7866Jus-Extra VwGH-A 2024, 25 Heft 435 v. 21.5.2024

§ 3 Abs 1 AsylG 2005

Aus asylrechtlicher Sicht kann es nicht darauf ankommen, ob die Einreise in einen verfolgungssicheren Landesteil aus der Sicht des potentiellen Verfolgers (hier: des syrischen Regimes) legal stattfindet, sondern nur, ob die den Grenzübergang beherrschenden Autoritäten eine Einreise in das sichere Gebiet zulassen.

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