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Verbot von Einstellplätzen im Bebauungsplan: kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7883Jus-Extra VwGH-A 2024, 28 Heft 435 v. 21.5.2024

§ 31 Abs 4 Oö BauO 1994

Das Verbot von Einstellplätzen und Garagen auf bestimmten Flächen sowie die Zulässigkeit von Tiefgaragen

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