§ 31 Abs 4 Oö BauO 1994
Das Verbot von Einstellplätzen und Garagen auf bestimmten Flächen sowie die Zulässigkeit von Tiefgaragen
Seite 28
§ 31 Abs 4 Oö BauO 1994
Das Verbot von Einstellplätzen und Garagen auf bestimmten Flächen sowie die Zulässigkeit von Tiefgaragen
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