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Pflichtteilsverzicht

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7294Jus-Extra OGH-Z 2024, 13 Heft 435 v. 21.5.2024

§ 758 Abs 2 ABGB

Bei einem Pflichtteilsverzicht ohne Wirkungserstreckung auf die Nachkommen des Verzichtenden sind diese kraft Repräsentation analog § 758 Abs 2 Satz 1 ABGB auch dann konkret pflichtteilsberechtigt, wenn der Verzichtende beim Erbfall noch lebt.

OGH, 25.10.2023, 2 Ob 163/23v

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