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Gerichtsvollzieher.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7861Jus-Extra VwGH-A 2024, 24 Heft 435 v. 21.5.2024

Art 55 Abs 3 DSGVO

Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers im Rahmen des Vollzugsauftrages ist als justizielle Tätigkeit iSd Art 55 Abs 3 DSGVO anzusehen und daher vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen.

VwGH, 01.02.2024, Ra 2021/04/0088

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