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Baubeginn beim vereinfachten Verfahren.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7851Jus-Extra VwGH-A 2024, 21 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 70a Wr BO

Für den Beginn des Fristenlaufs von Nachbareinwendungen ist nicht auf den angezeigten, sondern auf den tatsächlichen Baubeginn abzustellen.

VwGH, 13.12.2023, Ra 2022/05/0023

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