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Parteiengehör zu einem der Behörde im Akt zugänglichen Gutachten.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7838Jus-Extra VwGH-A 2024, 18 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 45 Abs 3 AVG

Der Umstand, dass der belangten Behörde das Gutachten des Amtssachverständigen im Rahmen ihres eigenen elektronischen Behördenaktes zugänglich gewesen sein mag, kann das VwG nicht davon entbinden, ihr dazu ausdrücklich Parteiengehör einzuräumen.

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